§ 1 Geltungsbereich
(1) Für sämtliche Verträge zwischen dem AA Ingenieurbüro, Inh. Ingenieur Ali Hayder Abdulmohsin Al-Jayid (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss & Angebot
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Ingenieurvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht abweichend vereinbart, richtet sich der Leistungsinhalt nach den Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und Fachplaner einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
(3) Termin- und Fertigstellungszusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Entscheidungen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Bestandsdaten und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- Bestandspläne, Vermessungsunterlagen und Baugrundgutachten
- Eigentums-, Grundbuch- und Katasterauszüge
- Behördliche Auflagen, Genehmigungen und Vorbescheide
- Angaben zu Versorgungs- und Entsorgungsleitungen
- Benennung eines bevollmächtigten Ansprechpartners
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Honorar & Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar richtet sich nach der HOAI in der jeweils gültigen Fassung, soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist. Für Leistungen außerhalb der HOAI sowie für besondere Leistungen gelten die im Ingenieurvertrag vereinbarten Stundensätze oder Pauschalen.
(2) Nebenkosten (Reisekosten, Vervielfältigungen, behördliche Gebühren, Versandkosten) werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu fordern. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer behält an allen von ihm erstellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen das Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für das vertraglich vereinbarte Objekt.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, eine Mehrfachverwendung oder Änderung der Planungsunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das ausgeführte Werk in geeigneter Weise als Referenz zu veröffentlichen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den berufsrechtlichen Vorgaben der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Nähere Angaben werden auf Anforderung mitgeteilt.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
§ 8 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer das Honorar für die erbrachten Leistungen sowie ein angemessener Ausgleich für nicht erbrachte Leistungen nach § 648 BGB zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in 53489 Sinzig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.